Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE REGELUNGEN

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail ge-wahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn der MKV sie binnen drei Werktagen schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Ver-tragsänderungen nach Vertragsschluss. Die Seminare des MKV erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, es sei denn, es wird schriftlich eine Individualabrede vereinbart. Bedingungen des Seminarteilneh-mers werden ausdrücklich zurückgewiesen. Die wider-spruchslose Annahme dieser Geschäfts-bedingungen gilt als Einverständnis des Semi-narteilnehmers. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

2. LEISTUNGEN DES MKV

Der MKV erbringt seine Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Seminare werden jeweils auf Grundlage des Angebotes des MKV festgelegt.

3. HONORARE UND KOSTEN

Vereinbart wird mit den Referenten jeweils ein Pauschalhonorar. Die Seminarteilnehmer haben die Seminargebühren sowie die Aufwendungen für Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei der Bezahlung durch Banküberweisung separat auszuweisen.

4. RECHTE

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des MKV beziehungsweise der betreffenden Referenten an den von ihm/ihnen bereitgestell-ten Werken (Seminarunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminar-teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MKV.

5. RÜCKTRITT

a) Referenten
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Referenten des MKV wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom MKV nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist der MKV berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinba-renden Termin nachzuholen. Eine Haftung ist gemäß Ziffer 6. ausgeschlossen beziehungs-weise begrenzt.

b) Seminarteilnehmer
Sagt der Seminarteilnehmer den Termin ab, so gilt Folgendes:

  • Die Absage muss schriftlich gegenüber dem MKV erklärt und dem MKV vorgelegt werden.
  • Absagen bis 8 Wochen vor Seminarbeginn sind für den Seminarteilnehmer kostenfrei.
  • Bei Absagen innerhalb von 8 Wochen vor Seminarbeginn werden die Übernachtungs-kosten zu 100%, die Verpflegungskosten zu 20% sowie die Seminargebühren zu 50% in Rechnung gestellt.
  • Bei Absagen innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn werden die gesamten Teil-nehmergebühren, das heißt die Seminarkos-ten sowie die Übernachtungs- und Verpfle-gungskosten, fällig, es sei denn, ein vollzah-lender Ersatzteilnehmer nimmt das Seminar wahr.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der MKV haftet für die Einhaltung ver-tragswesentlicher Pflichten, wobei jedoch die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt ist. Der MKV haftet nicht für mittel-bare Schäden, zum Beispiel sonstige Vermö-gensschäden. Ansonsten ist auch jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegren-zung gelten auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie für die vom MKV zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.

7. SCHLUSSBESTMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinba-rungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-mungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Rimbach beziehungsweise Fürth/Odenwald.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes-republik Deutschland.